Berufsunfähigkeits­versicherung


Stellen Sie sich vor, Sie können wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten. Die staatliche Absicherung ist dann viel zu gering, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten.

Viele denken, Berufsunfähigkeit würde nur ältere Menschen treffen, die schon lange z.B. einer schweren, körperlichen Arbeit nachgehen. Doch das stimmt leider nicht, immer häufiger können auch Jüngere ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr ausüben.

Ihre Vorteile mit der Berufsunfähigkeitsversicherung


  • Schon ab 50 % Berufsunfähigkeit erhalten Sie die volle Rente ohne jede Wartezeit


  • Leistung auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über 6 Monate (je nach Tarif)


  • Anspruch auf volle Rente auch im Pflegefall oder bei Demenz während der Vertragslaufzeit (je nach Tarif)


  • Lebenslange Pflegeleistung im Anschluss an die Vertragslaufzeit zusätzlich wählbar


  • Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (umfassende DU-Klausel je nach Tarif)


Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig? 

 

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland* kann aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit irgendwann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Die finanziellen Folgen: Lohn oder Gehalt fallen irgendwann weg, die Kosten aber bleiben. Und die staatliche Absicherung ist selbst im besten Fall zu wenig. Zusätzliche finanzielle Vorsorge ist also wichtig.

* Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2014 / Laut Statistik muss jeder vierte (!) Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben oder ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden. 

Für wann und für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?

Viele denken, Berufsunfähigkeit würde nur ältere Menschen treffen, die schon lange z. B. einer schweren, körperlichen Arbeit nachgehen. Doch das stimmt leider nicht. Immer häufiger können auch Jüngere ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr ausüben. Die BU-Absicherung der Bayerischen für Schüler, Studenten und Azubis bietet besonders günstige Beiträge.

Reicht die gesetzliche Versorgung nicht aus?

Leider nein. Über 400.00 Menschen jährlich beantragen eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. In den letzten Jahren wurde das soziale Netz jedoch immer löchriger. Wer nach 1961 geboren wurde, hat kaum noch Anspruch auf eine Rente im Fall der Berufsunfähigkeit.

Durchschnittlich werden monatlich ca. 700 EUR Rente bei voller und ca. 400 EUR bei teilweiser Erwerbsminderung ausgezahlt. Mit einer derart niedrigen Rente könnte fast niemand seinen Lebensstandard wie gewohnt beibehalten. Eine zusätzliche Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher wichtiger denn je.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn ich länger, aber nicht dauerhaft erkrankt bin? 

In vielen Tarifen am Markt verfügen Sie über eine Absicherung, die auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit leistet. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.

Denn auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend erhält man nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld.

Leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Pflegefall?

Ja! In vielen Tarifen am deutschen Versicherungsmarkt erhalten Sie die vertraglichen Berufsunfähigkeitsleistungen auch bei frühzeitig eintretender Pflegebedürftigkeit oder Demenz – unabhängig vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeit.

Das ist wichtig, denn die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar. Das bedeutet, dass auf einen Pflegebedürftigen trotzdem noch erhebliche Kosten zukommen.

Auf Wunsch können Sie die Pflegeleistung auch lebenslang mit uns vereinbaren. Dann läuft die Pflege-Rente auch nach Ende der Berufsunfähigkeitsleistungen einfach weiter.

Muss ich die Gesundheitsprüfung wiederholen, wenn ein Kind geboren wurde und ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb anpassen möchte?

Nein, in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es eine Nachversicherungs-Garantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. 
Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss der Berufsausbildung etc.) können Sie somit die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz einfach an Ihre geänderten Lebensumstände anpassen.

Mein Antrag wird gerade bei Ihnen geprüft. Es heißt, die Beiträge können "zinslos gestundet" werden. Was heißt das?

Falls Sie einen Antrag auf eine Renten-Leistung über die BU eingereicht haben, erhalten Sie möglicherweise schon kein Gehalt mehr, sondern nur noch das geringere Krankengeld. Bis zum Abschluss der Antragsprüfung kann das zeitlich allerdings etwas länger dauern. Damit Sie bis zur Leistungszusage der BU-Rente nicht auch noch die weiterhin eigentlich fälligen Beiträge zahlen müssen, können diese in vielen Tarifen "zinslos gestundet" werden.

Haben Sie einen Anspruch auf die BU-Rente, entfällt ab dem festgestellten BU-Beginn die Beitragspflicht und Sie müssen die Beiträge ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr rückwirkend zahlen. Wird der Antrag abgelehnt, weil Sie die BU-Voraussetzungen nicht erfüllen und/oder wieder zurück in den Beruf können, müssen Sie die gestundeten Beiträge nachzahlen (aber eben ohne Zinsen) und die BU-Versicherung läuft normal weiter.

Ich bin Beamter, was muss ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten? 

Auch Beamte sind vor Dienstunfähigkeit, wie die Tatsache der Berufsunfähigkeit hier heißt, nicht geschützt. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.

Welche Rolle spielt die Infektions-Klausel für Ärzte und andere Berufe? 

Ärzte (Human- und Zahnmediziner) sind bereits dann berufsunfähig, wenn eine gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung ihnen vollständig verbietet, wegen einer Infektionsgefahr weiterhin Patienten zu behandeln, auch ohne durch die Infektionskrankheit in der Berufsausübung gesundheitlich beeinträchtigt zu sein. Für einen Anspruch auf Leistung muss das Tätigkeitsverbot mindestens sechs Monate ununterbrochen fortdauern.

Was bringt eine Beitrags- oder Leistungsdynamik?

Die Dinge des täglichen Lebens werden immer teurer. Daher können Sie auf Wunsch einen individuellen Schutz vor Inflation vereinbaren.



Philipp Beer Versicherungsmakler Augsburg

Deutschland

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