Checkliste für Eltern: Strampler, Wickeltisch & Versicherungsschutz
„Ich bin schwanger“: Dieser Satz gehört sicherlich zu den schönsten im Leben und bildet den Startschuss für jede Familie. Werdende Eltern planen fortan mit viel Leidenschaft den Nestbau. Aus Büros werden Kinderzimmer und das Angebot schwedischer Einrichtungshäuser kennen sie bald auswendig. Schließlich soll alles perfekt sein, wenn es dann soweit ist.
Bis zur Geburt können Eltern hinter viele wichtige Erledigungen bereits einen Haken machen. Denn die Zeit wird immer kostbarer. So zum Beispiel die Elternzeit. Bis zu 36 Monate kann Mann oder Frau die Arbeit ruhen lassen und sich stattdessen voll ums Kind kümmern. Die wichtigsten Fragen, die Sie bereits vorher klären können:
Wer darf Elternzeit beantragen?
Warum man auf uns zählen kann? Weil unser Unternehmen mehr ist, als nur ein Business. Jede Person in unserem Team ist einzigartig – und wir alle teilen die gleichen Werte.
Jeder Arbeitnehmer hat das gesetzlich verbriefte Recht, in Elternzeit zu gehen. Ob Mutter oder Vater, ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Mini-Job ist für den Rechtsanspruch auf Elternzeit vollkommen egal. Zu beachten gilt es lediglich die folgenden Punkte:
- Das Kind muss mit der in Elternzeit gehenden Person zusammenwohnen.
- Das Kind muss von der in Elternzeit gehenden Person selbst betreut werden, darf folglich nicht in Vollzeit in die Kita gegeben werden.
- Die in Elternzeit gehende Person darf in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten.
- Maximal können Eltern drei Jahre Elternzeit beantragen; aufgeteilt werden kann diese in bis zu drei Zeitabschnitte.
- Elternzeit kann für Kinder bis zum achten Lebensjahr beantragt werden.
Wann muss Elternzeit beantragt werden?
Wer bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, muss dies mindestens sieben Wochen vor Antritt erledigen. Bei Frauen wird der sechswöchige Mutterschutz bei der Beantragung der Elternzeit mitberechnet.
Was passiert mit der Krankenversicherung während der Elternzeit?
Ob auch in der Elternzeit Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen sind, hängt davon ab, wie Sie versichert sind.
Gesetzlich versichert:
Sie müssen keine Beiträge zahlen.
Gesetzlich versichert, Teilzeitjob während Elternzeit:
Beitragsfreiheit gilt nur Elterngeld, für Teilzeitstelle müssen Beiträge gezahlt werden.
Freiwillig gesetzlich versichert:
Sie müssen Beiträge zahlen.
Privat versichert
Sie müssen Beiträge zahlen.
Zwar müssen Menschen mit privater Krankenversicherung auch in der Elternzeit weiter die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen, zumal der Beitragszuschuss des Arbeitgebers in dieser Zeit entfällt, dafür fällt aber in der Regel ihr Krankengeld höher aus. Einige private Versicherer bieten spezielle Tarife an, die eine beitragsfreie Zeit von sechs bis zwölf Monaten umfassen.
Versicherungsschutz überprüfen
Neben der Krankenversicherung lohnt es sich für Eltern, auch den übrigen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung zu unterziehen: Denn mit dem eigenen Kind steigt die Verantwortung merklich. Einkommensabsicherung, Unfall- und Gesundheitsvorsorge spielen auf einmal eine ganz andere Rolle als noch zu kinderlosen Zeiten.
Reiselust statt Reisefrust
Viele Reisepläne fielen aufgrund der Corona-Pandemie dieses Jahr ins Wasser. Umso stärker wächst nun der Wunsch endlich wieder zu verreisen. Die Pläne für 2021 müssen – Corona hin oder her – allmählich konkrete Formen annehmen, will man nicht ohne Urlaub dastehen, wenn die Reisebeschränkungen aufgehoben werden.
Da die Corona-Pandemie hinter alle Urlaubspläne noch ein Fragezeichen setzt, sollten Urlaubsbuchung und Reiseabsicherung künftig viel enger zusammengehören.
Top 5 Reiseziele der Deutschen in 2020
- Ostsee 10,1 %
- Spanien 9,9 %
- Italien 9,6 %
- Österreich 8,6 %
- Bayern 7,7 %
Quelle: Statista 2020
Egal ob nah oder fern – Stornokosten, weil man eine Reise nicht antreten kann oder darf sind ärgerlich. Oftmals ist dann die Haushaltskasse leer, statt des erhofften Erholungseffektes bleibt der Frust. Urlauber sollten daher eine Reiserücktrittsversicherung stärker in ihre Urlaubspläne einbeziehen. Nicht nur in diesen besonderen Zeiten.
Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Stornokosten dann, wenn der Urlauber seine Reise aus einem der folgenden Gründe nicht antreten kann:
- Schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie
- Verletzungsfolgen nach einem Unfall
- Schwangerschaft
- Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
- Impfunverträglichkeit
- Schäden am eigenen Haus durch Sturm/ Feuer etc.
Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung auch bei Corona?
Das Corona-Virus wird von vielen Versicherern als schwere Krankheit gewertet. Sollten Sie daran erkranken und die Reise aus diesem Grunde nicht antreten können, greift Ihre Reiserücktrittsversicherung. Die Angst, im Ausland am Virus zu erkranken, reicht hingegen nicht als versicherter Grund, die Reise abzubrechen. Achtung: Nicht jeder Versicherer zahlt im Fall einer Pandemie wie Covid-19.
Smarter Schutz für smarte Geräte
Stille Nacht, heilige Nacht – in vielen Familien heißt es an Weihnachten aber auch „smarte Nacht“. Smartphones und Tablets gehören nach wie vor zu den beliebtesten Geschenken unterm Weihnachtsbaum. Statistiken zufolge verschenkt knapp jeder vierte Deutsche zum Heiligen Fest ein Smartphone. Tablets sind sogar noch beliebter. Die Freude ist meist riesig. Damit der Spaß auch lange nach dem Auspacken bleibt, sollten ein paar Schutzmaßnahmen gleich mit bedacht werden.
Die Displays sind empfindlich gegen Kratzer und Stürze, der hohe Wert der Geräte weckt zudem Begehrlichkeiten unter Dieben. Wer also wirklich smart sein will, denkt bereits beim Verschenken an den passenden Schutz.
Was kostet eine Smartphone-Reparatur?
Selbst die Reparatur eines Displays kann schnell mehrere Hundert Euro kosten.
iPhone 12 - ca. 300 €
iPhone 11 - ca. 215 €
iPhone XS - ca. 300 €
Samsung Galaxy S10+ - ca. 320 €
Samsung Galaxy S9 - ca. 250 €
Samsung Galaxy S7 - ca. 150 €
Quellen: Apple-Support, MediaMarkt
Tipps und Tools für mehr Schutz:
- Schutzfolie fürs Display: Eine spezielle Schutzfolie erhöht die Sichtbarkeit bei Sonneneinstrahlung und bietet besseren Schutz vor Schlägen und Stößen.
- Klapp-Cover: Ein Klapp-Cover verbessert den Schutz für das empfindliche Display-Glas und federt das Smartphone bei einem Sturz ab, so dass die Schadenwahrscheinlichkeit sinkt. Meist bietet sich zusätzlicher Platz für Scheckkarten etc.
- Bumper: Ein Bumper ist wie ein Rahmen fürs Smartphone. Sie wirken schockabsorbierend, was Stürze abfängt. Zudem bieten sie dem Nutzer einen besseren Halt, so dass ein Missgeschick von vorneherein unwahrscheinlicher wird.
- Handyversicherung: Auch mit dem besten Schutz lässt sich ein Schaden nicht immer verhindern. Da die Reparatur ein schmerzhaftes Loch ins Portemonnaie reißen kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung.
Was deckt eine Handyversicherung ab?
- Schäden durch Herunterfallen: Der Klassiker: Eine kleine Unachtsamkeit oder eine falsche Bewegung reichen aus, und das Smartphone knallt auf den Boden. Hierbei entstehende Schäden übernimmt die Handyversicherung.
- Feuchtigkeitsschäden: Fällt das Handy ins Wasser, kann es zum Totalschaden kommen. Auch hier greift die Handyversicherung.
- Diebstahl: Smartphones sind bei Langfingern beliebt. Viele Nutzer machen es den Dieben zu einfach und lassen das Smartphone weit aus ihrer Hosentasche ragen. Die Handyversicherung reguliert den Schaden.
- Bedienungsfehler: Wer mit seinem Smartphone nicht pfleglich bzw. sachgerecht umgeht, macht es am Ende selbst kaputt, beispielsweise durch falsches Aufladen. Gute Handyversicherungen übernehmen auch in diesen Fällen den Schaden.
Vergleichen lohnt sich
Die Tarife für eine scheinbar simple Handyversicherung variieren stark. Nicht jeder Schaden wird auch von jeder Versicherung übernommen. Um Ihrem smarten Begleiter auch den optimalen Schutz an die Seite zu stellen, lohnt ein unabhängiger Vergleich.
Eine Reparatur am Handy kann richtig teuer werden
Ich finde den besten Schutz für Ihr Smartphone und Tablet.
Online shoppen für die Rente – so funktioniert die plusrente
Mit der plusrente sparen Sie automatisch beim Onlineshopping zusätzlich für Ihre Zukunftsvorsorge. In rund 1000 Online-Shops sammeln Sie Gutschriften, diese gehen ab 50 Euro Mindestguthaben auf Ihren Altersvorsorgevertrag über.
Das Besondere an der plusrente: Sie sorgen nicht nur fürs Alter vor, Sie können auch auf bestimmte Anlässe hin sparen. Flexible Entnahmen z. B. für Urlaub, Auto oder plötzlich notwendige Anschaffungen sind jederzeit möglich.
Hier geht's zum Erklärvideo
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Mit jedem Online-Einkauf können Sie über Cashback Ihre Rente aufstocken
- Hohe Flexibilität in der Ansparphase (z.B. Switchen, Shiften, Zuzahlungen, Entnahmen)
- Individuelle Zusammenstellung von Top-Fonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten
- kostengünstige ETFs sowie gemanagte Varianten
- Steuervorteile in der Anspar- und Rentenphase
- Lebenslange garantierte Rentenzahlung oder einmalige Kapitalauszahlung
JETZT beraten Lassen & Termin vereinbaren