Beitragserhöhungen in der PKV

Wenn eine Versicherung ihre Beiträge erhöht, ist das für Kunden oft ein Grund zum Ärgern. Doch nie geschieht solche eine Anpassung willkürlich. Bei der privaten Krankenversicherung etwa spielen viele Faktoren, wie die steigende Lebenserwartung und höhere Kosten im Gesundheitssystem, eine Rolle.

Warum die Beiträge in der PKV jetzt erhöht werden

Derzeit bekommen viele Versicherungskunden wieder Post von ihren Versicherern. Bei vielen Verträgen stehen jetzt die Beitragsanpassungen ab 1. Januar 2021 ins Haus. Das gilt auch für die private Krankenversicherung.

Manches Mal fallen die Anpassungen bei einem Vertrag etwas höher aus, während sie im nächsten Jahr vielleicht aussetzen. Aber während in der PKV die Leistungen in dem einmal gewählten Tarif konstant bleiben, gilt das für die gesetzliche Krankenversicherung so nicht. Dort werden seit Jahren die Leistungen immer wieder gekürzt. Und auch in der GKV kann es Beitragserhöhungen über den Zusatzbeitrag geben. Für 2021 wird er wegen der höheren Kosten durch die Corona-Pandemie aller Wahrscheinlichkeit nach bei vielen Krankenkassen höher ausfallen.

Tarife in der PKV sind kapitalgedeckt

Das Prinzip hinter der Kalkulation der Beiträge in der PKV besteht in der Kapitaldeckung. Das heißt, der monatliche Beitrag wird zum einen dafür genutzt, die Krankheitskosten zu decken und zum anderen, um eine Rücklage, die Alterungsrückstellung, aufzubauen. Dabei spart nicht jeder Versicherte für sich, sondern alle Versicherte eines Jahrgangs legen in dem jeweiligen Tarif gemeinsam Geld zurück. Das wird dann verwendet, wenn die Krankheitskosten im Alter steigen. Auch die aktuellen Krankheitskosten werden von allen Versicherten des Jahrgangs in dem Tarif getragen. Auf diese Weise gewährleistet ein Versicherer eine Beitragsentwicklung, die sich unabhängig vom Gesundheitszustand seiner Versicherten entwickelt.

 

Wie hoch nun der Beitrag eines Neukunden ist, berechnen die Versicherungsmathematiker unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenserwartung. Dazu gesellen sich die derzeitigen Krankheitskosten sowie die erwarteten Kosten für den medizinischen Fortschritt. Dieser sogenannte Risikobeitrag erhöht sich um die Alterungsrückstellungen. Die Höhe dieses voll zu verzinsenden Sparanteils muss so gewählt werden, dass im Alter steigende Krankheitskosten dadurch aufgefangen werden.

Der neue Beitrag hängt von vielen Faktoren ab

Zu diesem Nettobeitrag gesellen sich die Verwaltungskosten, ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitszuschlag von mindestens 5 Prozent. Zudem zahlen die privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr noch den 10-prozentigen gesetzlichen Beitragszuschlag. Auch dieser soll ab einem Alter von 65 dafür sorgen, dass die höheren Krankheitskosten gedeckt sind.


Ob der Krankenversicherer nun diesen einmal errechneten Beitrag anpassen muss, hängt zum einen davon ab, wie sich die Lebenserwartung zum ursprünglich angenommen Wert entwickelt. Zum anderen muss einbezogen werden, wie es um die Ausgaben steht. Hier müssen insbesondere die Inflation sowie die Kostenentwicklung des medizinischen Fortschritts berücksichtigt werden.

Weichen diese Ausgaben um mindestens 5 Prozent von der bisherigen Kalkulation ab, können die Beiträge überprüft werden. Sind es gar 10 Prozent mehr Kosten, die produziert wurden, müssen laut Gesetzgeber die monatlichen Prämien überprüft werden.

Ist eine Beitragsanpassung in mehreren Jahren hintereinander nicht notwendig, kann es vorkommen, dass in einem Jahr die Anpassung relativ hoch ausfällt. Grundsätzlich gilt: Ist eine Beitragsanpassung unumgänglich, geschieht das, weil es notwendig ist und immer unter Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders.

Philipp Beer Versicherungsmakler Augsburg

Deutschland

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