Als Bauherr, Schäden am Rohbau richtig absichern

Der Traum der eigenen vier Wände kostet viel Zeit und auch natürlich noch mehr Geld.  Oftmals hat man neben der Baufinanzierung auch noch zusätzliche Mietkosten zu tragen. Daher empfiehlt es sich, in der Bauphase mit der Bauleistungsversicherung umfassend gegen verschiedenste Risiken abzusichern.

Die Bauleistungsversicherung

Leider kann bei einem Hausbau viel schiefgehen. Zum Beispiel reißt ein Unwetter das Mauerwerk ein oder ein Randalier beschädigt den Rohbau. Leider sind solche Vorfälle wie diese nicht nur sehr teuer, sondern sie Verlängern auch die Bauzeit massiv oder bringen das Bauvorhaben sogar ganz zum erliegen.
 
Eine Bauleistungsversicherung (kurz BLV) dient dem Bauherren dazu unvorhersehbare Schäden finanziell abzusichern. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch: Unwetter, Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler, Diebstahl von fest verbauten Materialien.
 
Wenn es jedoch um Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion geht greift die Bauleistungsversicherung nicht. Hier kommt dann die Feuerrohbauversicherung zum Einsatz.

Wann zahlt die Bauleistungsversicherung und wann nicht?

Die Bauleistungsversicherung hilft dem Bauherren im Schadensfall den finanziellen Rückschlag durch ein unvorhergesehenes Ereignis auszugleichen.

 

Versicherte Risiken können zum Beispiel sein: Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel, Elementarschäden oder auch Diebstahl von fest verbauten Baustoffen (z.B. Rohre) . 

 

Sollten die Diebe jedoch frei herumliegende Werkzeuge oder Baumaterialien mitgehen lassen leistet eine Bauleistungsversicherung in der Regel nicht.

 

Wann leistet die Bauleistungsversicherung denn noch nicht? Schäden durch Brand, Blitzschlag & Explosion sind nicht Bestandteil der Bauleistungsversicherung.  Damit auch hier ein Versicherungsschutz besteht wird zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung empfohlen. Bei manchen Versicherungen kann man die Risiken auch gebündelt in einer Versicherung absichern.

 

Eine Bauleistungsversicherung wie auch die Feuerrohbauversicherung ergänzen die Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Jedoch ist eine Bauherrenhaftpflicht deutlich wichtiger als eine Bauleistungsversicherung, idealer weise haben Sie als Bauherr jedoch alle drei Policen.

Wie hoch ist der Beitrag?

Wie auch bei jeder Versicherung ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten. In der Regel richtet sich der Beitrag nach der sogenannten Bausumme. Unter der Bausumme versteht man alle Kosten, die beim Bau entstehen, diese reichen vom ersten Spatenstich bis zur kompletten Fertigstellung. WICHTIG ist auch hier werden auch die geplanten Eigenleistungen berücksichtigt. 

 

Es gibt natürlich auch Kosten welche nicht berücksichtigt werden, hierzu zählen: Grundstückspreise, Erschließungskosten für die Stromversorgung und jene für den Anschluss an die Kanalisation.

 

Es gilt natürlich wie immer: Sie sollten nicht nur nach dem günstigsten Angebot schauen sondern besonders auch nach den versicherten Leistungen!

Wann sollten Sie die Versicherung abschließen?

Eine Bauleistungsversicherung wird zum Baubeginn abgeschlossen. Zunächst wird die Bausumme natürlich geschätzt. Hier ist meine Empfehlung die Bausumme zunächst etwas höher anzugeben, so groß sind die Beitragsunterschiede nicht.

 

 Zum Bauende wird dann die Versicherung dann zur tatsächlichen Bausumme abgerechnet, je großzügiger Sie die Baukosten geschätzt haben desto geringer fällt natürlich auch die Endabrechnung aus. Das schöne bei dieser Versicherung ist: Die zuviel gezahlten Beiträge bekommen Sie am ende der Laufzeit zurückerstattet.

Der Bau verzögert sich oder es kommen mehr Kosten auf Sie zu, was tun?

Der Hausbau kann natürlich auch teurer ausfallen, als zunächst gedacht. Sobald Ihnen das bekannt ist müssen Sie dem Versicherer dies umgehend mitteilen. Sollten Sie dies versäumen und es tritt ein Schaden ein kann es passieren, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt und Sie auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. 

 

In der Regel läuft die Bauleistungsversicherung höchstens zwei Jahre. Natürlich endet Sie aber auch dann, wenn der Hausbau abgeschlossen wurde. Alternativ endet sie sechs Werktage nach Beginn der Nutzung – maßgeblich ist der früheste Zeitpunkt. Als Bauherr müssen Sie den Versicherer dann natürlich auch in Kenntnis setzen.

 

Sollte sich der Bau verzögert haben und die zwei Jahre werden überschritten müssen Sie beim Versicherer die Verlängerung des Bauvorhabens beantragen, damit der Versicherungsschutz auch weiterhin bestehen bleibt. In der Regel wird die Versicherungsgesellschaft dies gegen einen kleinen Zusatzbeitrag auch übernehmen.

Fazit

Damit den eigenen vier Wänden auch kein Schaden im Wege steht empfiehlt es sich auf jeden Fall sich mit dem Thema Bauleistungsversicherung auseinander zu setzten. Denn sollte doch einer der beschriebenen Schadensfälle eintreten können die Folgen leider auch schnell existenzbedrohend werden.

 

Daher: Sie können mit einer guten Bauleistungsversicherung einfach besser schlafen.

Philipp Beer Versicherungsmakler Augsburg

Deutschland

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