Impfschadenversicherung, worauf sollten Sie achten?
Durch Covid-19 ist gerade das Thema Impfschäden-Versicherung in aller Munde. Corona ist ein heiß diskutiertes Thema und doch weiß niemand genau, welche Langzeitfolgen oder Nebenwirkungen Impfungen mit sich ziehen könnten. Aus diesem Grund macht es Sinn sich mit einer passenden Absicherung zu wappnen.
Wie können Sie sich dagegen versichern?
Zunächst einmal, das Thema Impfschäden kann lediglich über eine Unfallversicherung abgedeckt werden. Umso wichtiger ist natürlich darauf zu achten, dass auch die entsprechenden Bedingungen richtig und vernünftig abgedeckt sind. - Wie auch bei jeder Versicherung –
Eine Unfallversicherung mit der Hoffnung „...es wird schon passend drin sein...“ abzuschließen, kann schwerwiegende Folgen mit sich tragen. Man sollte die Versicherungsbedingungen auf jeden Fall prüfen oder prüfen lassen, insbesondere ob etwaige Impfschäden auch abgedeckt sind. Nicht jede Unfallversicherung, welche Impfschäden mit inbegriffen hat, leistet auch bei Covid-19 Impfschäden.
Aus diesem Grund sollte man immer in die Bedingungen schauen, welche Ausschlüsse oder Einschlüsse angeboten werden. Der richtige Versicherungsschutz sollte im Fall der Fälle bestehen.
Hier ist zum Beispiel die Frage ob es eine Auflistung der Impfungen gibt, wie zum Beispiel Grippeimpfung, Borreliose Impfung, Fleckfieber-Impfung, Gelbfieberimpfung etc.…
Des Weiteren ist natürlich auch zu klären, ab welchem Zeitpunkt der Schaden versichert ist.
In der Regel leistet eine Versicherung, sobald eine dauerhafte Invalidität vorliegt.
Neben der Frage ob bei einem Impfschaden Versicherungsschutz besteht, sollte auch geprüft werden ab welcher Höhe die Versicherung greift.
Haftet nicht eigentlich der Staat für Impfschäden bei Corona?
Prinzipiell sieht §60 des Infektionsschutzgesetzes vor, für diejenigen die einen eine Gesundheitsschaden durch empfohlene oder vorgeschriebene Schutzimpfungen erleiden, einen finanziellen Ausgleich vom Staat zu erhalten. Jedoch gelten als Schädigung nur Reaktionen die "über das übliche Ausmaß einer Infektion" hinausgehen.
Die Details zur staatlichen Entschädigung und Versorgung bei Impfschäden werden vom Bundesversorgungsgesetz geregelt. Die Entscheidungsträger in Bezug auf die Höhe der Entschädigung sind die Versorgungsämter der Landräte. Hierbei ist ausschlaggebend wo die Impfung stattgefunden hat, denn dort ist auch das jeweilige Landratsamt zuständig.
Mögliche Rentenleistungen sind im Schadensfall: Die Grundrente & Schwerstbeschädigtenzulage, die Leistung zur Abgeltung des wirtschaftlichen Schadens (also eine Ausgleichsrente, Kinder-/Ehegattenzuschlag und ein Berufsschadensausgleich) und ein Ausgleich für schadensbedingte Mehraufwendungen (z.B. Pflegezulage).
Staatliche Entschädigung ersetzt keine private Vorsorge!
Die Höhe der Leistung, der Entschädigung des Staates, richtet sich im Schadensfall nach dem Grad der Schädigung. Die Grundrente beträgt allerdings nur zwischen 156 und 811€ pro Monat und diese wird auch erst bei mindestens 30% Schädigungsfolgegrad gezahlt.
Aus diesem Grund sollte man sich hier besser mit einer Zusatzversicherung (Unfallversicherung) gegen das Risiko eines Impfschadens wappnen.
Fazit
Meiner Meinung nach sollte sich jeder mit dem Thema auseinandersetzen und für sich selbst abwägen, ob man sich hierfür privat versichern möchte oder nicht.
Meine Empfehlung ist ganz klar: Besser selber vorsorgen, denn die Leistung des Staates wird bei größeren Schäden definitiv nicht ausreichen.
Nehmen Sie meine Beratung gerne in Anspruch, damit Sie für den Fall der Fälle richtig und sorgenlos versichert sind sowie auch eine gute Leistung bekommen.
Daher vereinbaren sie am besten direkt einen Termin mit mir und wir besprechen alles Weitere.
Was mir besonders wichtig ist, schleißen nicht einfach irgendeine Versicherung ab und hoffen darauf, dass es schon mit abgedeckt ist, sondern wirklich auch eine Beratung in Anspruch nehmen. Damit sie auf jeden Fall Für den Fall der Fälle richtig versichert sind und auch eine gute Leistung bekommen. Daher vereinbaren sie am besten direkt einen Termin mit mir und wir besprechen alles weitere.