Lohnt sich eine private Krankenversicherung?
Mit dem Abschluss einer Versicherung erwerben Sie Sicherheit. Für dieses gute Gefühl zahlen Sie einen Beitrag um mögliche Risiken abzusichern. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), können Sie die Leistungspakete innerhalb einer privaten Krankenversicherung (PKV) frei nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen zusammenstellen. Die Höhe der Beitragszahlung errechnet sich aus den gewünschten Leistungsbausteinen des jeweiligen Tarifs. Je höher das Leistungsniveau, desto höher der Beitrag.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die zu zahlenden Monatsbeiträge aus dem jeweiligen Jahreseinkommen errechnet, hierbei gilt das Solidaritätsprinzip. Um entsprechende Leistungen zu erhalten, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
- Die medizinische Notwendigkeit
- Die Zweckmäßigkeit
- Die Wirtschaftlichkeit
Welche Leistungen bietet Ihnen der Abschluss einer privaten Krankenversicherung?
Mögliche Leistungen privater Krankenversicherungen sind zum Beispiel freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, eine schnelle Terminvergabe ohne Wartezeiten sowie die Erstattung von Medikamenten, Impfungen und Hilfsmitteln. Grundsätzlich wird hier in drei verschiedene Sparten unterschieden:
- Ambulante Behandlung: z.B.: Arztbesuche, Medikamente, …
- Stationäre Behandlung: z.B.: Krankenhausbesuche, …
- Zahnbehandlung: z.B.: Zahnarztbesuche, Zahnreinigung, Implantate, …
Wie errechnen sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung?
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der privaten Krankenversicherung das sogenannte Äquivalenzprinzip. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber allerdings einen maximalen Zuschuss von maximal 50% zur PKV, der seinem Anteil in der GKV entspricht. Hier ist man insofern gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. Teil des Äquivalenzprinzips ist auch, dass persönliche Risikofaktoren die Beitragshöhe beeinflussen:
- Individuelles Krankheitsrisiko: Bei „kritischen“ Vorerkrankungen werden in der PKV üblicherweise Risikozuschläge erhoben.
- Altersrisiko: Bei einer bestehenden Versicherung wird das „Altersrisiko“ über die Bildung von Altersrückstellungen aufgefangen. Die zu zahlenden Beiträge bleiben dann trotz steigender Leistungsnutzung auch in höherem Alter stabil. Da mit zunehmendem Alter erfahrungsgemäß die Leistungsinanspruchnahme steigt, fallen die Beiträge umso höher aus, je älter man beim Eintritt in die PKV ist.
- Beitragsbemessung: In der PKV wird immer das individuelle Risiko betrachtet, weshalb es hierbei keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen gibt.
Die Beitragskalkulation der PKV bezieht vor diesem Hintergrund folgende Komponenten mit ein:
- Die finanzielle Abdeckung des Krankheitsrisikos: Es macht den größten Beitrags-Bestandteil aus und stellt die eigentliche Versicherungsleistung dar.
- Die laufenden Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherungsgesellschaft.
- Die Bildung von Altersrückstellungen: Durch Inflation und höherer Lebenserwartung können die Beiträge steigen. Seit dem Jahr 2000 müssen PKV-Neuversicherte zwischen dem 22. und dem 61. Lebensjahr eine zehnprozentige Rücklage zu ihren Beiträgen leisten, um einen gleichbleibenden Beitrag zu ermöglichen.
- Neben der 10 % Rücklage (gesetzlicher Beitragszuschlag) bilden die privaten Krankenversicherungen auch weitere Rücklagen für die Beiträge im Alter. Teilweise sogar um die 60 % des Beitrages werden als zusätzliche Rücklage für die Beiträge im Alter verwendet.
Versorgung durch geschlossene und offene Hilfsmittelkataloge?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Auflistung im geschlossenen Hilfsmittelkatalog und dem technisch Neuesten, soweit es medizinisch notwendig ist. Er wird geschlossener Hilfsmittelkatalog genannt, weil außer den im Katalog aufgezählten Hilfsmitteln keine weiteren Hilfsmittel ersetzt werden. In Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung ist die Versorgung mit Hilfsmitteln für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis geregelt.
- Offener Hilfsmittelkatalog: Aufwendungen für die Anschaffung, die Wiederbeschaffung und die Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, die von einem Arzt verordnet wurden.
-> Im Gegensatz zu einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog sind Hilfsmittel hier nicht namentlich aufgezählt. - Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte sowie ärztlich verordnete Körperersatzstücke sowie Krankenfahrstühle.
-> Hier sind die erstattungsfähigen Hilfsmittel abschließend genannt und was hier nicht genannt wird, ist auch nicht versichert.
Selbstbeteiligung für geringere Beiträge?
Grundsätzlich bedeutet Selbstbeteiligung, dass der Versicherungsnehmer einen festgelegten Teil der Krankheitskosten pro Jahr selbst trägt. Wer mit seinem Versicherungs-unternehmen eine solche Vereinbarung trifft, zahlt in der Regel deutlich niedrigere Beiträge als bei einer vollständigen Kostenübernahme. Davon profitieren vor allem Freiberufler und Selbständige, da sie ihre Versicherungsbeiträge vollständig alleine tragen müssen. Hier ein allgemeiner Überblick:
- Generelle Selbstbeteiligung: Der Versicherungsnehmer muss über alle Bereiche der PKV hinweg einen Selbstbehalt tragen. Er ist unabhängig davon zu leisten, ob es um ambulante, stationäre oder Zahnbehandlungen geht. Häufig wird die generelle Selbstbeteiligung als Fixbetrag, zum Beispiel 500 Euro pro Kalenderjahr, vereinbart. Rechnungen werden dann je nach Tarif erst ab Überschreiten der 500-Euro-Marke erstattet.
- Bausteinabhängige Selbstbeteiligung: Der Selbstbehalt gilt in diesem Fall nur für bestimmte Versicherungsbausteine, wie zum Beispiel bei ambulanten Behandlungen oder nur bei ambulanten Behandlungen und Zahnbehandlungen.
- Prozentuale Selbstbeteiligung: Der Versicherungsnehmer trägt bei den Krankheitskosten immer einen vereinbarten Prozentanteil, zum Beispiel zehn Prozent. Die PKV erstattet dann prinzipiell 90 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrags. Dabei gelten allerdings „Deckelungen“. Die prozentuale Selbstbeteiligung erfolgt nur bis zu einem bestimmtem maximalen Kostenbetrag. Bei Kosten darüber hinaus greift die PKV voll.
- Leistungsdynamische Selbstbeteiligung: Hier ist ein fester Selbstbehalt pro Behandlung oder Arzneimittel bis zu einer vereinbarten Maximalsumme zu leisten.
Wie werden die Kosten abgerechnet?
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Arzt und diese müssen Sie bei Ihrem Versicherer einreichen. Anders als bei der GKV ist keine Versichertenkarte nötig. Die Wahl des (Fach-)Arztes ist Ihnen freigestellt.
Beitragsrückerstattung - Bekomme ich gezahlte Beiträge zurück?
Bei manchen Tarifen liegt eine Beitragsrückerstattung von z.B. drei Monatsbeiträgen vor, sofern im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Grundsätzlich wird zwischen erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattungen unterschieden. „Erfolgsabhängig“ bedeutet, die Krankenversicherung zahlt die Rückerstattung nur, soweit sie auch entsprechende Überschüsse erwirtschaftet hat. Die Beitragsrückerstattung stellt dann letztlich eine freiwillige Leistung des Versicherers dar und ist abhängig von dessen wirtschaftlicher Lage. Bei den seltener vorkommenden „erfolgsunabhängigen“ Beitragsrückzahlungen ist die Rückerstattung dagegen vertraglich garantiert und somit Teil des Tarifs. Versicherungsnehmer können dann fest mit der Rückerstattung kalkulieren.
Je nach Versicherer und Tarif erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnung eingereicht haben. In diesem Fall ist die steuerliche Betrachtung nicht zu vergessen. Das Finanzamt mindert die Steuer nur bei tatsächlichen Belastungen. Deshalb muss der Steuerzahler seine Beitragserstattungen in seiner Steuererklärung mit den Beitragszahlungen verrechnen.
Fazit:
Wenn Sie bessere Leistungen möchten und gut verdienen, lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in jedem Fall. Bei Freiberuflern und Selbständigen mit geringem Jahreseinkommen rentiert sich die gesetzliche Krankenversicherung, da die steigenden Beiträge in der PKV zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Vor allem wenn nicht damit zu rechnen ist, dass sich das Einkommen in der Zukunft erhöht. Hierbei empfehle ich bereits in jüngeren Jahren mit zusätzlichen Altersrückstellungen vorzubeugen, um einen gleichbleibenden Beitrag zu genießen sowie dem Risiko der Verschuldung entgegen zu wirken.
Bei weiteren Fragen berate ich Sie gerne.