Wenn Versicherer die Versicherten kündigen - Was Sie jetzt wissen müssen

Alltagssorgen lassen sich zum Glück mit dem passenden Versicherungsschutz verringern. Zu empfehlen ist die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls auch den Wechsel der Versicherungsgesellschaft. Doch womit die wenigsten Versichernehmer rechnen ist, der umgekehrte Fall: Der Versicherer kündigt!

Seit geraumer Zeit häufen sich immer mehr Fragen in Bezug auf das Kündigungsrecht, von dem sowohl versicherte Personen als auch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften Gebrauch machen können. Ebenso wie die Versicherungsnehmer kann auch der Versicherer jeden Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen, ohne dass er dafür eine Begründung liefern müsste. 

Vertragssanierung und Schadensfall?

Doch neben der Tatsache, wer die Kündigung ausgesprochen hat, spielen auch Anzahl und Höhe der Vorschäden eine Rolle. Die Schadenhöhen und die Schadensanzahl sind nicht zu beeinflussen und müssen im Antrag korrekt angegeben werden. Hier kommt es auf den jeweiligen Versicherer an. Mein Rat: Fragen Sie bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig an, ob unter den gegebenen Umständen der Abschluss eines Versicherungsvertrages möglich ist.

Eine weitere Möglichkeit kann die Vertragssanierung sein. Wenn der Versicherer ein solches Angebot nicht von sich ausmacht, können Sie als Versicherungsnehmer beispielsweise versuchen, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren oder eine bereits bestehende Selbstbeteiligung zu erhöhen, um den Vertrag zu „retten“. Auch ein Ausschluss von bisher mitversicherten Leistungen kann beispielsweise denkbar sein, sofern der restliche Vertrag in dem gleichen Umfang bestehen bleibt.

Gründe weshalb Versicherer Verträge beenden

Ärgerlich ist ein Schaden in jedem Fall. Umso besser, wenn der Versicherer die entstandenen Kosten für den finanziellen Verlust leistet. Doch auch hier hat der Versicherer die Möglichkeit zur Vertragsbeendigung. Frühestens bei der ersten Schadenszahlung und spätestens nach Abwicklung des Schadensfalls kann der Versicherer den Versicherungsvertrag mit einer vierwöchigen Frist kündigen. In der Regel reichen Sie im Schadensfall eine Rechnung bei Ihrem Versicherer ein und dieser übernimmt die Kosten. Jedoch haben alle Vertragsparteien das Recht den Versicherungsvertrag aufzulösen. Oftmals erhalten Verbraucher nach Einreichen einer Rechnung ein Schreiben des Versicherers, indem Sie einer Vertragsanpassung zustimmen oder die Kündigung seitens des Versicherers zur Kenntnis nehmen sollen. Lohnt es sich also, kleinere Beträge aus eigener Tasche zu zahlen, um mögliche Vertragsanpassungen wie zum Beispiel eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder gar einer Kündigung entgegen zu wirken? 

Oftmals stellt sich in diesen Fällen heraus, dass sich der Versicherungsgegenstand (z.B. die Immobile) in einem sehr schlechten Zustand befindet und weitere Schäden wahrscheinlich sind. Zum Beispiel bei Leitungswasserschäden an einem bereits maroden Rohrleitungssystem, die sanierungsbedürftig ist. Oder wenn die Häufigkeit von gemeldeten Schäden zu Schadenzahlungen in einer Höhe führt, für die die eingezahlten Versicherungsbeiträge des Versicherungsnehmers nicht mehr ausreichen. 

In der Praxis könnte folgender Fall eintreten: 

In einem Mehrfamilienhaus wurde ein Wasserschaden festgestellt, woraufhin der Versicherer die entstandenen Kosten übernommen hat. Kurze Zeit später entsteht ein weiterer Wasserschaden in der Wohnung nebenan. Der Versicherer übernimmt nun die Kosten und stellt parallel die Kündigung aus, da davon auszugehen ist, dass das gesamte Rohrsystem defekt ist und erneuert werden muss.

Vertrag gekündigt – Was nun?

Hat der Versicherer die Kündigung ausgesprochen, gibt es meist kein zurück. Der Versicherungsnehmer muss sich um einen neuen Versicherungsvertrag bemühen. Das ist schwierig, denn bei einem Neuantrag muss angeben werden, wer den Vertrag gekündigt hat. Die Tatsache, dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat, kann den neuen Versicherer bereits dazu bewegen, den Antrag abzulehnen.

Betroffene Verbraucher sollten daher nach Erhalt einer Kündigung den Versicherer fragen, ob eine Kündigungsumkehr möglich ist. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer spricht anstatt des Versicherers die Kündigung aus. Folglich kann im Antrag des neuen Versicherers angegeben werden, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag gekündigt hat. Dies erhöht die Chance, einen neuen Vertrag zu erhalten. 

Neue Tarife bei Versicherungsprodukten 

In regelmäßigen Abständen legen die Versicherer neue Versicherungsprodukte auf und aktualisieren ihr Preis-Leistungspaket. Lang bestehende Verträge können dementsprechend veraltet sein und im Rahmen einer Bestandserneuerung gekündigt werden. Das wirkt einerseits ungerecht, andererseits profitieren Kunden in der Regel von der Erneuerung des Versicherungstarifs. Denn mit unserer Lebenswelt verändern sich auch unsere Risiken und das spiegelt sich in neueren Versicherungstarifen entsprechend wieder. 

Fazit:

Wenn die Kündigung vom Versicherer eingeht, kommen Sie gerne zu mir. Ich kümmere mich um eine neue Versicherungsleistung oder um Rücknahme der Kündigung durch den Versicherer und Kündigung durch den Versicherungsnehmer.

Philipp Beer Versicherungsmakler

Deutschland

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