Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer ein Haus baut übernimmt viel Verantwortung, beim Neubau des Eigenheims kann viel pas­sie­ren. Bei einem Unfall haften Sie mit Ihrem ganzen Ver­mögen und tragen als Bau­herr die volle Ver­ant­wor­tung für die Bau­stelle. Auch wenn man den Schaden selbst nicht verursacht hat. Um gegen dieses Risiko abgesichert zu sein, ist eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung zu empfehlen.

Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinn­voll?

Eine Baustelle steckt voller Gefahren. Tiefe Gruben, welche zum Beispiel nicht richtig abgesichert werden, Baumaschinen, an denen jemand sich verletzten kann sowie Baumaterialien, die herunterfallen können. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passieren oft Unfälle: Beispielsweise möchte ein Passant die Baustelle besichtigen und stürzt unglücklich in eine Baugrube, welche nicht korrekt ausgeschildert war.


Als Bauherr sind Sie verantwortlich für alles, was auf der Baustelle passiert. Dazu gehört, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist und dass alle Vorschriften eingehalten werden. Zudem übernehmen Sie die Haftung für Unfälle, die andere Personen auf Ihrer Baustelle erleiden. Das schließt Arbeiter und Passanten, aber auch Freunde und Bekannte mit ein. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist eine Bauhelferunfallversicherung von Nöten. Laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 823) müssen Sie den entstandenen Schaden wiedergutmachen und Schadenersatz leisten. Hier greift die Bauherrenhaftpflicht für Sie ein.

Auch wenn Sie den Bau von einem Architekten planen oder wenn ein Bauunternehmen den Auftrag von Anfang bis Ende durchführt, sind Sie von der Haftungspflicht im Schadenfall nicht entbunden. Das bedeutet, dass sich ein Geschädigter mit seiner Schadenersatzforderung an jeden der drei wenden kann. Ob jemand für den Schadenfall die Hauptverantwortung trägt, spielt keine Rolle.

Die Bauherrenhaftpflicht deckt laut Definition des Gabler-Wirtschaftslexikons „die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und / oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks“ ab. Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die Dritten auf der Baustelle oder aufgrund ihres Vorhandenseins zugefügt werden. Das umfasst sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden.

  • Personenschäden: Dazu gehören alle Kosten, die aufgrund von Verletzungen, Invalidität oder Tod des Geschädigten entstehen. Beispielsweise: Medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen und solche zur Rehabilitation, Umschulungsmaßnahmen, dauerhafte Rentenleistungen oder ähnliches.


  • Sachschäden: Damit sind alle Schäden an Gegenständen und sonstigen Dingen im Eigentum des Geschädigten gemeint. Ersetzt werden zum einen die Kosten für die Reparatur, beispielsweise eines beschädigten Fahrzeuges. Bei einem Totalschaden ersetzt die Bauherrenhaftpflicht in der Regel den Zeitwert des Gegenstandes.


  • Vermögensschäden: Darunter werden zumeist nur unechte Vermögensschäden, Folgeschäden eingeschlossen sowie Zahlungen wegen Verdienst- oder Nutzungsausfalls. So kann der Geschädigte neben den Reparaturkosten der Bauherrenhaftpflicht gegenüber auch die Kosten für einen Mietwagen geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sein Fahrzeug durch einen umfallenden Bauzaun beschädigt wurde und mehrere Tage in die Werkstatt zur Reparatur muss.

Wer sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen? 

Die Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss für alle, die ein neues Eigenheim oder Mehrfamilienhaus bauen. Aber auch Hauseigentümer, die größere Umbauten wie beispielsweise die Aufstockung planen, benötigen diese Versicherung. Ebenfalls ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll, wenn grundlegende Sanierungen oder Modernisierungen geplant sind. 

Für diese Bauvor­haben ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung sinn­voll: 

  • Neubau eines Eigenheims oder Mehrfamilienhauses
  • Große Umbauten
  • Grundlegende Sanierungen
  • Modernisierungen

Für welchen Zeitraum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen? 

Der Termin, an dem der Versicherungsschutz beginnt, liegt am besten noch vor dem ersten Arbeitsschritt. Denn auch für das noch unbebaute Grundstück haften Sie, sofern Sie schon Eigentümer sind. 

Die Bauphase endet mit der Bauabnahme. Dann beginnt die Nutzungsphase. Sobald Ihr Haus fertiggestellt und die Schlussabnahme erfolgt ist, erlischt auch der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht. 

Fünf typi­sche Beispiele für Schadensfälle

  • Die Dachbalken werden geliefert und auf dem Gelände abgeladen. Ein Teil der Balken ragt auf den anliegenden Radweg. Ein Fahrradfahrer auf dem Weg zur Arbeit übersieht die Gefahr und stürzt. Er verletzt sich und muss ins Krankenhaus.
  • Das Gerüst ist nicht richtig zusammengebaut. Ein Teil stürzt herunter und beschädigt ein Auto, das vor Ihrem Haus geparkt wurde.
  • Freundliche Nachbarn helfen am Wochenende beim Bauen mit. Einer der Nachbarn mauert eine Innenwand hoch und möchte diese verputzen. Während des Arbeitens fällt ihm ein Stein auf den Fuß und quetscht den Zeh. Der Nachbar muss vom Notarzt behandelt werden.
  • Die Mauersteine werden nicht ordnungsgemäß gelagert. Ein Bauarbeiter will einen Teil auf eine Schubkarre laden. Dabei kippt der Stapel um und verletzt den Arbeiter.
  • Das Baugelände wurde nicht ordnungsgemäß abgesperrt. Neugierige Kinder kommen durch eine Lücke auf das Gelände und spielen auf dem Baugelände. Ein Kind fällt in die Baugrube, bricht sich ein Bein und muss von der Feuerwehr gerettet und in das Krankenhaus gebracht werden.


Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ am Zugang zur Baustelle entlässt Sie nicht aus der Haftung. Denn trotz aller Vorsichts­maßnahmen, für die die Eltern Sorge tragen müssen, können sich Kinder Zutritt zur Baustelle verschaffen. Passiert ein Unfall, stehen Sie als Bauherr in der Beweispflicht, dass Sie Ihrerseits der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Haben Sie es z. B. unterlassen, einen erforderlichen Bauzaun aufzustellen, können Sie dafür haftbar gemacht werden. 

Was ist nicht versi­chert?

Mögliche Schäden wie die Veränderung der Grundwasserverhältnisse, sind bei vielen Versicherern nicht abgedeckt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Grundwasser durch eine schwere Bodenplatte angehoben wird und der Keller des Nachbarn dann langsam durchnässt. 

Planen Sie Eigenleistungen am Bauvorhaben, müssen diese gesondert in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Gegenüber der normalen Bauherrenhaftpflicht ist im Vergleich ein höherer Betrag fällig. Dadurch sind dann auch alle Schäden, die durch eigene Bautätigkeit in einem überschaubaren Umfang entstehen, abgedeckt. Nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen sind zudem Schäden an gemieteten Sachen.

Wie bemisst sich der Beitrag?

Der Beitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Bausumme. Maßgebend sind die Gesamtbaukosten einschließlich des Werts der Eigenleistungen. Für das Zusatzrisiko der Eigenleistungen wird ein Beitragszuschlag berechnet.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Die Versicherungssumme der Bauherrenhaftpflicht setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Der Bausumme und den geplanten Eigenleistungen. Der Unterschied: Für Eigenleistungen wird ein höherer Beitrag fällig. Denn wenn der zukünftige Bewohner des Eigenheims selbst Hand ans Werkzeug legt, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden höher. Alle Arbeiten, die Sie selber ausführen, müssen Sie mit dem entsprechenden Betrag vermerken. Dadurch reduziert sich die Gesamtsumme, doch die Prämie für die Bauherrenhaftpflicht steigt im Vergleich.

Welche Versi­che­rungs­summe bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Für einen umfassenden Schutz sollte die Versicherungssumme möglichst hoch gewählt werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine mindestens eine Versicherungs­summe von 5 Millionen Euro bei der Haftpflichtversicherung. Auch wenn Vermögensschäden relativ selten auftreten, sollten diese mit mindestens 250.000 Euro als Pauschalbetrag in der Bauhaftpflicht miteingeschlossen sein.

Fazit: Hausbau sowie Umbau nur mit einer Bauher­ren­-Haft­pflichtver­si­che­rung

Jeder der als Bauherr agiert oder in Zukunft ein Bauvorhaben plant, sollte eine Bauherrenversicherung abschließen. Vor allem in Bezug auf große Schäden und die damit verbundenen Kosten, welche Ihre Existenz bedrohen könnten. 

Wenn Sie unsicher sind oder noch weitere Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung haben, berate ich Sie gerne.

Philipp Beer Versicherungsmakler Augsburg

Deutschland

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